Am 29. Dezember 2022 ist das Gesetz 38/2022 vom 27. Dezember 2022, zur Einführung temporärer Steuern für Energieunternehmen und Banken und einer Solidaritätssteuer auf große Vermögen und zur Änderung bestimmter Steuervorschriften in Kraft getreten. Durch diese Vorschrift sind u.a. folgende Neuigkeiten eingeführt worden:
- Änderung in der spanischen Vermögensteuer: nicht in Spanien ansässige Personen unterliegen fortan der beschränkten Vermögensteuerpflicht, wenn sie Anteile an ausländischen Gesellschaften halten, dessen Aktivvermögen zu 50% oder mehr mittelbar oder unmittelbar aus spanischen Immobilienvermögen besteht.
- Einführung einer temporären Solidaritätssteuer auf große Vermögen für Steuerpflichtige mit einem Nettovermögen ab 3,7 Mio. (Ansässige) bzw. 3 Mio. Euro (Nichtansässige mit sich in Spanien befindendem Vermögen).
Die genaue Anwendung der Vorschriften kann zu unerwarteten Ergebnissen führen.