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Suscribirme1. Die spanische Vermögensteuer
Die spanische Vermögensteuer („Impuesto sobre el Patrimonio“, Gesetz 19/1991 vom 6. Juni 1991) besteuert das Nettovermögen (d.h. Vermögenswerte minus Schulden) natürlicher Personen.
Die Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind, werden auf ihr weltweites Nettovermögen besteuert (unabhängig davon, wo sich das Vermögen befindet oder die Rechte ausgeübt werden können) während die nicht ansässigen Steuerzahler nur auf Vermögenswerte und Rechte, die in Spanien liegen bzw. ausgeübt werden können, besteuert werden.
Es gibt bestimmte Vermögenswerte, die von der Steuer befreit sind und daher nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Beispiele hierfür sind Beteiligungen an Unternehmen im Familieneigentum, der gewöhnlichen Wohnsitz mit einem Limit, bestimmte Kunstgegenstände und Antiquitäten, usw.
Die Bemessungsgrundlage wird ferner durch einen Freibetrag reduziert, der von der jeweiligen spanischen Regionalregierung festgelegt wird. Ist keine regionale Regelung erlassen worden, beträgt dieser 700.000 Euro.
Die Steuersätze werden auch von den spanischen Regionalregierungen festgelegt, andernfalls kommt die staatliche Skala zur Anwendung, deren Höchstsatz derzeit bei 3,5% liegt. Beispielsweise liegt der Höchstsatz in Katalonien bei 2,75 % und in Andalusien bei 2,50 %.
Ebenso haben manche Regionalregierungen unterschiedliche Abzüge und Freibeträge festgelegt, die auf die Steuerquote angerechnet werden. Besonders hervorzuheben ist die in der Region Madrid festgelegte 100%ige Ermäßigung der Vermögensteuerquote (d.h. effektiv fällt keine Steuer an).
Es gibt also keine homogene Besteuerung von Vermögen in Spanien, da zum Teil relevante regionale Unterschiede bestehen.
2. Gesetzesänderung der Vermögensteuer in Andalusien – 100% Ermäßigung der Vermögensteuerquote
Am 21. September 2022 wurde von der Regierung Andalusien das Gesetzliche Dekret 7/2022 erlassen mit steuerlichen Maßnahmen, die zum einen den Familien bei der Bewältigung der hohen Inflation helfen und zum anderen neue Steuerzahler und Investitionen nach Andalusien holen sollen.
Zu diesen Maßnahmen gehört die praktische Abschaffung der Vermögensteuer durch die 100%ige Ermäßigung der Steuerquote (genau wie die Maßnahme, die bereits in der Region Madrid in Kraft ist). In Andalusien ist also keine Vermögensteuer mehr zu zahlen.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahme bereits für dieses Steuerjahr in Kraft treten wird.
Weitere Regionen erwägen ähnliche Schritte, so z.B. Galizien mit einer 50% Ermäßigung der Steuerquote. Es bleibt abzuwarten, ob der spanische Gesetzgeber auf Grund der eklatanten Unterschiede zwischen den spanischen Regionen und dem allgemeinem wirtschaftlichen Umfeld Maßnahmen treffen wird, um diese Entwicklung zu neutralisieren.
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