Die Balearen schaffen die Erbschaftssteuer zwischen nahen Verwandten ab

2023-12-05T17:40:00
España

Vorgesehen ist eine Vergünstigung von 100 % des Steuerbetrags auf Erwerbe von Todes wegen, auch wenn diese auf Erbverträgen beruhen

Die Balearen schaffen die Erbschaftssteuer zwischen nahen Verwandten ab
5 de diciembre de 2023

Der Regierungsrat der Balearen hat am 18. Juli 2023, anhand eines im Verordnungsweg erlassenen Gesetzes (Decreto Ley 4/2023, im Folgenden „DL 4/2023“) eine erhebliche Änderung in der Erbschaftssteuer verabschiedet.

Bis zum Inkrafttreten dieser Änderung bestand lediglich für Erwerbe von Todes wegen durch unbeschränkt Steuerpflichtige der sogenannten Gruppe I (d.h., Abkömmlinge unter 21 Jahren) eine Vergünstigung des Erbschaftssteuerbetrags von 99 %.

Im DL 4/2023, das ab dem 19. Juli 2023 in Kraft tritt, wird eine Vergünstigung von 100 % auf den Steuerbetrag für Erwerbe von Todes wegen (und analog dazu für die im Gesetz der Balearen 8/2022 vom 11. November 2022 über die vereinbarte oder vertragliche Erbfolge vorgesehenen Erbverträge) festgelegt, wenn die Begünstigten Verwandte in absteigender Linie beliebigen Alters, der Ehegatte und Verwandte in aufsteigender Linie (Verwandte der Gruppe I und II) sind.

Ursprünglich beschränkte der Text des DL 4/2003 die Anwendbarkeit dieser Vergünstigung auf in Spanien ansässige Steuerpflichtige und schloss Nichtansässige aus. Dies könnte eine Verletzung des EU-Rechts bedeuten, da es den freien Kapitalverkehr gemäß Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union behindern könnte, indem Nichtansässigen die Möglichkeit verweigert wird, die 100% Vergünstigung anzuwenden. Während des parlamentarischen Prozesses des Gesetzes 11/2023 vom 23. November wurden Änderungen vorgenommen, um zu klären, dass diese Vergünstigung sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Steuerpflichtige gilt.

Schließlich ist noch anzumerken, dass bezüglich der steuerlichen Behandlung von Schenkungen keine Änderungen vorgenommen wurden und daher der in der Autonomen Gemeinschaft der Balearen geltende Abzug beibehalten wird, der normalerweise eine Höchstbesteuerung von 7 % der Bemessungsgrundlage bedeutet.

5 de diciembre de 2023