Einführung von verschiedenen Maßnahmen durch die Regionalregierung zur Reduzierung der Steuerlast der auf den Balearen steuerlich ansässigen Personen
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SuscribirmeAm 1. Januar 2024 ist das Gesetz 12/2023 vom 29. Dezember 2023 über den Haushalt der Balearen für 2024 (Gesetz 12/2023) in Kraft getreten, das eine Reihe von Steuermaßnahmen enthält, die darauf abzielen, die Steuerlast der auf den Balearen steuerlich ansässigen Personen ab dem 1. Januar 2024 zu reduzieren.
Unter den geplanten Maßnahmen sind insbesondere folgende hervorzuheben:
Vermögensteuer (VSt)
Diese Maßnahme entspricht auch der Schwelle, ab der die temporäre Solidaritätssteuer auf große Vermögen (SolSt) zu zahlen ist, die durch das Gesetz 8/2023 vom 27. Dezember verlängert wurde. Weitere Informationen zur SolSt finden Sie in unserem Legal Flash | Neuigkeiten in der Vermögensteuer und Einführung einer temporären Solidaritätssteuer auf große Vermögen und unserem Post | New lump-sum exemption for non-resident taxpayers.
Einkommensteuer (ESt)
Das Gesetz 12/2023 hat auch eine geringe Reduktion der allgemeinen ESt-Sätze für 2024 eingeführt. Der Höchststeuersatz beträgt nun 49,25% (bei einem Einkommen ab 300.000 €) statt 49,50%.
Zudem wurden einige Änderungen und Präzisierungen in Bezug auf bereits bestehende regionale Vergünstigungen (Abzug bei Vermietung von Immobilien auf den Balearen, die als gewöhnliche Wohnstätte genutzt werden, Abzug bei Geburten oder Adoptionen) vorgenommen und neue Abzüge eingeführt (zur Förderung der Selbstständigkeit auf den Balearen - 1.000 € der ESt-Quote im Jahr, in dem sich der Steuerpflichtige beim „Censo de Empresarios, Profesionales y Retenedores“ registriert - und zur Besetzung von als schwer besetzbar erklärten Positionen auf den Balearen - 30% Abzug der ESt-Quote des Arbeitnehmers).
Stempelsteuer
Das Gesetz 12/2023 hat auch klargestellt, dass die Erteilung von Urkunden, die dingliche Garantien (z.B. Hypotheken) für a) Übertragungen von Immobilien, die die erste ständige Wohnstätte des Erwerbers sein muss, wenn ihr Wert gleich oder niedriger als 270.151,20 Euro ist, und b) Übertragungen von Immobilien im Wert von 1.000.000 Euro oder mehr dokumentieren, dem allgemeinen Stempelsteuersatz von 1,5% unterliegen.
Erbschaftssteuer
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass in unserem Post | Die Balearen schaffen die Erbschaftssteuer zwischen nahen Verwandten weitere Informationen zu den im Jahr 2023 eingeführten Neuigkeiten bezüglich der Erbschaftssteuer auf den Balearen gefunden werden können.
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