Bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 11/2018 vom 28. Dezember 2018 über nichtfinanzielle Informationen und Diversität („Gesetz 11/2018?) bestand für
No te pierdas nuestros contenidos
SuscribirmeBereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 11/2018 vom 28. Dezember 2018 über nichtfinanzielle Informationen und Diversität („Gesetz 11/2018?) bestand für bestimmte Unternehmen die Pflicht eine Erklärung über nichtfinanzielle Informationen („EINF“) abzugeben. Der Anwendungsbereich wurde durch das Gesetz 11/2018 aber auf weitere Unternehmen ausgedehnt.
Das neue Gesetz hat zahlreiche Fragen und Anwendungsprobleme aufgeworfen, u.a.:
- ab welchem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Abgabe der EINF besteht;
- welche Unternehmen zur Abgabe der EINF verpflichtet sind;
- welche Information die EINF enthalten muss; und
- welche Anforderungen an die interne Genehmigung der EINF zu stellen sind.
Für Unternehmen und Konzerne, die auf der iberischen Halbinsel agieren, ist es sinnvoll, zu klären, ob sie von der Abgabe einer EINF befreit sind, wenn ihre Muttergesellschaft nicht spanisch ist.
Individuelle EINF
Eine spanische Tochtergesellschaft (die „Tochter„), deren Muttergesellschaft (die „Mutter„) ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, ist von der Pflicht zur Abgabe einer individuellen EINF befreit, wenn:
Mutter„) ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, ist von der Pflicht zur Abgabe einer individuellen EINF befreit, wenn:
- die nichtfinanziellen Informationen der Tochter im Geschäftsbericht der Mutter enthalten sind; und
- der Geschäftsbericht der Tochter die Mutter benennt, sowie das Handelsregister angibt, in dem der Geschäftsbericht der Mutter mit den nichtfinanziellen Informationen hinterlegt ist.
Es ist aber zu beachten, dass die Tochter eine eigene EINF abgeben muss, wenn im konsolidierten Geschäftsbericht der Mutter nicht alle nach spanischem Recht erforderlichen nichtfinanziellen Informationen enthalten sind.
Konsolidierte EINF
Wenn die Tochter wiederum die Muttergesellschaft eines Teilkonzerns ist, muss sie in den meisten Fällen keinen konsolidierten Konzerngeschäftsbericht abgeben, weil sie von einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Mitgliedstaats abhängig ist.
Ebenso muss die Tochter keine konsolidierte EINF für die von ihr abhängigen Gesellschaften erstellen.
Schlussfolgerung
Die Tochtergesellschaft muss keine EINF abgeben, wenn die Muttergesellschaft in ihrem konsolidierten Geschäftsbericht oder in ihrer konsolidierten EINF über die Tochtergesellschaft berichtet und alle nach spanischem Recht erforderlichen nicht finanziellen Informationen aufgeführt werden.
No te pierdas nuestros contenidos
Suscribirme