Am 11. April 2019 wurde von der Regierung Andalusiens das Gesetzliche Dekret 1/2019 veröffentlicht, wodurch u.a. die regionalen Erbschafts- und
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SubscribeAm 11. April 2019 wurde von der Regierung Andalusiens das Gesetzliche Dekret 1/2019 veröffentlicht, wodurch u.a. die regionalen Erbschafts- und Schenkungssteuernormen geändert werden.
Wen betrifft die spanische Erbschaft- und Schenkungssteuer?
Allgemein unterliegen der spanischen Erbschaft- und Schenkungssteuer die Erben oder Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte, die in Spanien steuerlich ansässig sind.
Bei nicht Ansässigen fällt die spanische Erbschafts- und Schenkungsteuer ebenfalls an, wenn die Übertragung Güter betrifft, die sich in Spanien befinden, oder Rechte, die in Spanien ausgeübt werden können oder dort erfüllt werden müssen.
Was sieht die neue regionale Gesetzgebung vor?
Bei Erbschaften zwischen nahen Verwandten (direkte Vorfahren und Abkömmlinge, sowie Ehegatten) wird eine Freistellung von 99% in die zu zahlende Erbschaftsteuer eingeführt. Die vorherige Gesetzeslage sah für diese Fälle zwar eine Freistellung von 1 Mio. Euro vor, Beträge darüber hinaus wurden nach den progressiven Steuersätzen besteuert. Die Freistellung war zudem nichtanwendbar, wenn der Begünstigte bereits ein Vorvermögen von 1 Mio. Euro hatte.
Eine entsprechende Freistellung von 99% wird ebenso in der Schenkungssteuer eingeführt, wenn Schenker und Beschenkte ebenfalls zur Gruppe der nahen Verwandten gehören. Die Schenkung muss notariell beurkundet werden, bei Geldschenkungen müssen bestimmte zusätzliche Formalitäten eingehalten werden. Bei Schenkungen muss außerdem beachtet werden, dass die Aufdeckung von stillen Reserven nach wie vor in der Einkommensteuer des Schenkers besteuert wird.
Bei nahen Verwandten kann der allgemeine effektive Steuersatz bis auf ca. 43,80% steigen. Durch die Freistellung kann somit die finale Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerlast auf maximal 0,44% des übertragenen Vermögens herabgesetzt werden.
Wer kann die regionale Freistellung anwenden?
Bei Erbschaften betrifft die neue Gesetzgebung in Spanien ansässige Erben oder Vermächtnisnehmer, wenn der Erblasser zum Todestag in Andalusien ansässig war. Bei Schenkungen hingegen, findet das neue regionale Gesetz dann Anwendung, wenn der Beschenkte in Andalusien ansässig ist.
In einem grenzüberschreitenden Kontext (z.B. Begünstigte bzw. Beschenkte sind nicht in Spanien ansässig) kann die regionale Gesetzgebung u.a. in folgenden Fällen anwendbar sein:
- Bei Erbschaften: Wenn der Erblasser zum Todestag in Andalusien ansässig war, oder wenn der Großteil der „spanischen“ Erbmasse sich in der Region Andalusien befindet.
- Bei Schenkungen: Im Fall von Immobilien, wenn sich diese ebenfalls in Andalusien befinden. Bei beweglichen Gegenständen (z.B. Geld oder Gesellschaftsanteile) ist deren Belegenheitsort innerhalb der letzten 5 Jahren entscheidend.
Ab wann ist die Freistellung anwendbar?
Die Freistellung gilt ab dem 11. April 2019. Bei Erbschaften gilt als Stichtag der Todestag, unabhängig von der Erbschaftsannahme. Bei Schenkungen ist der Zeitpunkt der Schenkung relevant, d.h. der Moment der Eigentumsübergabe, welcher im Idealfall wiederum mit dem Datum der Schenkungsurkunde übereinstimmen sollte.
Fazit
Aufgrund der neuen Gesetzgebung der Region Andalusien wird bei nahen Verwandten die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerlast auf ca. maximal 0,44% des übertragenen Vermögens herabgesetzt.
Diese Gesetzgebung kann auch u.U. von nicht Ansässigen angewendet werden, wenn die Übertragung Güter oder Rechte betrifft, die sich innerhalb Spaniens in der Region Andalusien befinden.
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